AVGS-Coaching mit Gutschein für Kostenübernahme
Sie sind der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters als arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind? Dann können Sie einen Antrag für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei Ihrem zuständigen Berater stellen. Bei Vorlage des Gutscheins ist die Gründerberatung oder das Jobcoaching für Sie komplett kostenfrei.
Der AVGS Gutschein bietet Ihnen die Möglichkeit, die geförderte Coaching-Maßnahme nicht selbst bezahlen zu müssen. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines AVGS. Ob das Coaching gefördert werden soll, liegt im Ermessen Ihrer Arbeitsberater/in.
Nach Erhalt des AVGS haben Sie als Kunde die freie Coach-Wahl.
Ob Sie einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS für
eine Maßnahme bei einem Träger (MAT) haben, können Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur nachlesen.
Modalitäten für Ihre Beantragung bei der Arbeitsagentur
Zertifizierung des AVGS-Coachings
Ich bin freiberufliche Karrierecoach von www.karriereherz.com *. Meine Schulungsstätte wurde für diesen Maßnahmeträger zertifiziert und zugelassen. (*Karriereherz®, Inh. Sophia Schubert, ist nach AZAV zertifizierter und zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.)
Schritte zum AVGS-Coaching
Schritt 1: Vorgespräch mit dem Coach und Entscheidung für ein Job- oder Gründercoaching
Schritt 2: Beantragung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins AVGS beim Sozialträger
Schritt 3: Übergabe des Original-Gutscheins an den Coach
Schritt 4: Beginn des Coachings
Mit dem AVGS-Coaching starten
Gern informiere ich Sie unverbindlich kostenfrei in einem telefonischen Vorgespräch über Fördermöglichkeiten und beantworte Ihre weiteren Fragen zum Coachingprozess. Vereinbaren Sie einen Termin.