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Beruf & Karriere · 05

AVGS-Coaching in Berlin, online und 1:1

Ein AVGS-Coaching bei mir ist ein 1:1-Job- oder Gründercoaching mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), das online stattfindet. Mit bewilligtem AVGS ist das Coaching für Sie kostenfrei. Sie suchen eine neue Stelle oder wollen sich selbständig machen und wünschen sich eine feste Ansprechpartnerin für diesen Weg.

Typische Fragen zum AVGS-Coaching

  1. Habe ich Anspruch auf einen AVGS?
  2. Wie beantrage ich den Gutschein?
  3. Was muss ich selbst bezahlen?
  4. Kann ich den Maßnahmeträger selbst wählen?
  5. Wie lange gilt der Gutschein?
  6. Geht das Coaching auch online?

Was ist ein AVGS-Coaching?

Ein AVGS-Coaching, auch AVGS Coaching geschrieben, ist ein Coaching, dessen Kosten die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) übernimmt.

Die Agentur für Arbeit (umgangssprachlich Arbeitsamt) oder das Jobcenter kann mit dem Gutschein das Vorliegen der Fördervoraussetzungen bescheinigen und Ziel und Inhalt der Maßnahme festlegen. Gesetzliche Grundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), konkret § 45 SGB III.

Gefördert werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, zu denen Coachings zählen. Durchgeführt werden sie von einem Maßnahmeträger. Das Gesetz nennt 4 Ziele:

  • die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
  • die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Maßnahmen im Gutscheinverfahren müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein. Einlösen können Sie den Gutschein bei einem Maßnahmeträger, der mit seiner Maßnahme zugelassen ist.

Wer bekommt einen AVGS?

Einen AVGS bekommen können Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungsuchende. Meine Coachings richten sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende.

Der AVGS für ein Coaching ist eine Ermessensleistung. Einen Rechtsanspruch gibt es nur für den Gutschein zur privaten Arbeitsvermittlung. Ob die Fördervoraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.

Als von Arbeitslosigkeit bedroht gilt nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit nicht, wer unbefristet beschäftigt ist und aus persönlichen Gründen wechseln möchte.

Welche Coachings biete ich mit AVGS an?

Mit AVGS biete ich 2 Coachings an: Job-Coaching und Gründercoaching.

Im Job-Coaching, auch Jobcoaching geschrieben, arbeiten wir an Ihrer Jobsuche und Bewerbung, vom ersten Zielbild über die Bewerbungsunterlagen bis zur Einstimmung auf den neuen Job. Über den AVGS ist Bewerbungscoaching Teil des Job-Coachings.

Im Gründercoaching begleite ich Sie auf dem Weg in die Selbständigkeit. Das Gesetz nennt die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit ausdrücklich als Förderziel. Die Festigung eines bereits gegründeten Unternehmens läuft nicht über den AVGS.

Wie läuft das AVGS-Coaching ab?

Der Weg zum AVGS-Coaching besteht aus 4 Schritten.

  1. Vorgespräch: Wir besprechen Ihr Anliegen in einem kostenfreien Vorgespräch von 15 bis 20 Minuten, telefonisch oder online, und entscheiden gemeinsam, ob ein Job-Coaching oder ein Gründercoaching passt.
  2. Antrag: Sie beantragen den AVGS bei Ihrer Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.
  3. Übergabe: Sie geben den Gutschein an mich. Ich leite die Teilnahmebestätigung an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter weiter.
  4. Start: Das Coaching beginnt, sobald die Bewilligung vorliegt. Der Umfang richtet sich nach den Vorgaben in Ihrem AVGS.

Nach der Beschreibung der Bundesagentur für Arbeit gehört zum Verfahren eine Prüfung der Vorgaben im Gutschein durch den Maßnahmeträger. Er sichert Ihnen die Teilnahme zu, danach prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, und es folgt der Bewilligungsbescheid.

Was kostet ein AVGS-Coaching?

Mit bewilligtem AVGS ist das Coaching für Sie kostenfrei. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Kosten nur, wenn sie vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat.

Der AVGS ist befristet und enthält Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region. Das Coaching muss innerhalb der Gültigkeit beginnen. Der Gutschein berechtigt Sie zur freien Auswahl eines Maßnahmeträgers.

Weitere Informationen zur Förderung bietet die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Seite zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

Warum ein AVGS-Coaching bei einer Einzelcoachin?

Ein AVGS-Coaching bei mir ist 1:1-Einzelcoaching mit einer festen Ansprechpartnerin von Anfang bis Ende. Ein Coachwechsel findet im Coachingprozess nicht statt.

Für ein Coaching bei mir ist Karriereherz® (Inh. Sophia Schubert) der Maßnahmeträger. Karriereherz® ist ein nach AZAV zertifizierter und zugelassener Bildungsträger für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III. Die Zertifizierung liegt damit beim Träger, ich arbeite dort freiberuflich als Karrierecoach.

Ich bin seit 2008 selbständig als Systemischer Coach (SG). Grundlage meiner Arbeit ist systemisches Coaching. Das Coaching findet ausschließlich online statt. Ich coache auf Deutsch und Englisch, die Termine vereinbaren wir gemeinsam. Im kostenfreien und unverbindlichen Vorgespräch, 15 bis 20 Minuten, telefonisch oder online, informiere ich Sie über Fördermöglichkeiten und beantworte Ihre Fragen zum Coachingprozess.

Ihr Coach

Sabine Karkó
Sabine Karkó
Systemischer Coach (SG), Sportmentaltrainerin und NLP-Practitionerin, seit 2008 selbständig in Berlin. Als Leistungssportlerin Europa- und Weltmeisterin im Equality-Turniertanzsport. Über mich →

Häufige Fragen

Was ist ein AVGS?

Der AVGS ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Mit dem AVGS Gutschein kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter das Vorliegen der Fördervoraussetzungen bescheinigen und Ziel und Inhalt der Maßnahme festlegen. Damit nehmen Sie an einem Coaching eines zugelassenen Maßnahmeträgers teil.

Wer hat Anspruch auf einen AVGS?

Gefördert werden können Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungsuchende. Der AVGS für ein Coaching ist eine Ermessensleistung, über die Ihre Vermittlungsfachkraft entscheidet. Einen Rechtsanspruch gibt es nur für den Gutschein zur privaten Arbeitsvermittlung.

Wie beantrage ich einen AVGS?

Sie beantragen den AVGS bei Ihrer Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Den Gutschein geben Sie an mich, ich leite die Teilnahmebestätigung an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter weiter. Das Coaching beginnt, sobald die Bewilligung vorliegt.

Was kostet ein AVGS-Coaching?

Mit bewilligtem AVGS ist das Coaching für Sie kostenlos, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Kosten. Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vor Beginn der Maßnahme.

Wie lange ist ein AVGS gültig?

Der AVGS ist befristet. Die Gültigkeit steht zusammen mit Ziel, Höchstdauer und Region auf Ihrem Gutschein. Das Coaching muss innerhalb der Gültigkeit beginnen.

Kann ich mit einem AVGS den Maßnahmeträger frei wählen?

Der AVGS berechtigt Sie zur freien Auswahl eines Maßnahmeträgers. Für meine Coachings ist das Karriereherz®, ein nach AZAV zertifizierter und zugelassener Bildungsträger. Dort arbeiten Sie von Anfang bis Ende mit mir.

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Kontakt

Unverbindliches Vorgespräch

Im kostenfreien Vorgespräch von 15 bis 20 Minuten klären wir Ihr Anliegen und die Fördermöglichkeiten, telefonisch oder online.

Praxis

Sabine Karkó
Gotlandstraße 7
10439 Berlin-Prenzlauer Berg

Erreichbarkeit

Mo bis Do9:00 bis 19:00 Uhr
Fr9:00 bis 13:00 Uhr